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Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu § 4 Nr.21UstG im Jahressteuergesetz 2024

Mehrwertsteuer or MWSt - value-added tax in German - on receipt

Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu § 4 Nr.21UstG im Jahressteuergesetz 2024

Mit Sorge nimmt die Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB) das vorbereitete Ende der Umsatzsteuerbefreiung für Eigentümer und Betreiber von Weiterbildungen zur Kenntnis. Die Verpflichtung zur Umsatzsteuer hat aus unserer Sicht auf mehreren Ebenen fatale Folgen:

  • Die Vernichtung von derzeit ca. 80 % der Weiterbildungs- Qualifizierungsmöglichkeiten für den Bereich der Beratung, der Supervision und des Coachings, die von den Mitgliedsverbänden der DGfB angeboten und verantwortet werden und somit die eklatante Wahleinschränkung für den/ die Verbraucher*in
  • Weiterer Personalmangel in den staatl. und karitativen Beratungsstellen und vieler freier Praxen mit diesen Angeboten, in der Quartiersarbeit und anderen präventiven Angeboten
  • Wegfall von qualifizierten Angeboten zur Unterstützung und Begleitung von Prozessen im pädagogischen Bereich (KITA und Schule) sowie der psychosozialen Unterstützung im Kinder- und Jugendbereich, von pflegenden Familien, Inklusionsangeboten sowie Long Covid Betroffenen
  • Auswirkungen für Unternehmen, durch Wegfall von qualifizierten Angeboten für Coaching, Personalentwicklung, Organisationsberatung

Die Begründungen im Einzelnen:

In der Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB) haben sich 26 Beratungsverbände zusammengeschlossen, die in ihren Instituten Berater*innen nach gemeinsamen verbandsübergreifenden Standrads ausbilden. Wir vertreten diese Verbände mit ihren insgesamt etwa 40 000 Beratern*innen. Die Teilnehmer dieser Weiterbildungen kommen zum größten Teil aus sozialarbeiterischen oder sozialpädagogischen und psychologischen Arbeitsfeldern des Staates und bekannter Sozialverbände und sind auch nach der Weiterbildung in diesen Feldern angestellt oder freiberuflich tätig. Dies ist mit den Rahmenbedingungen, wie z.B. Frankreich sie kennt, nicht vergleichbar. Daher kann das kein Maßstab für die Deutsche Gesetzgebung sein. Die Weiterbildungsinstitute unserer Verbände müssen gewinnorientiert arbeiten, d.h. sowohl ihre Inhaber*innen als auch ihre Dozenten*innen sichern damit ihr Einkommen, ihre Existenz und die ihrer Familien. Gleichwohl dienen sie mit ihren Angeboten auch dem Gemeinwohl (s.o.) und halten Angebote für ein lebenslanges Lernen (Training on the Job) vor, wie es auch mit der nationalen Weiterbildungsstrategie (Juni 2021) angestrebt wird.

Durch die Verpflichtung zur Umsatzsteuer verteuern sich diese Angebote um 19 % und können damit von der heutigen Zielgruppe nicht mehr oder nur mit großen finanziellen Einbußen wahrgenommen werden. Das würde die gesamte Qualifizierung- und Weiterbildungsbranche dieses Feldes in ihrer Existenz gefährden. Unsere Institute bieten auch Umschulungsprogramme für staatliche und caritative Einrichtungen an. Durch die Verpflichtung zur Umsatzsteuer würde sich dieses Angebot ebenfalls verteuern für Mitarbeiter*innen und Einrichtungen, denen oftmals ebenfalls nur ein geringes Budget zur Verfügung steht.
Dies ist für uns als Dachverband nicht hinnehmbar, weil es die identitätsstiftende Arbeit der Institute unserer Mitgliedsverbände und die der Verbände selbst gefährdet.
Im Weiterem ergäben sich daraus gesellschaftliche Personal- und Versorgungsengpässe in den sozialen, pädagogischen, caritativen und präventiven Beratungsstellen, sowie in weiten Teilen der Kriseninterventionen. Damit träfe die Verteuerung im Weiteren die gesellschaftlichen Gruppen, die verpflichtend, aber auch freiwillig Beratungsangebote wahrnehmen (§218 eventl. zukünftig auch § 217, Erziehungsberatung, etc.;).
Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist damit zusätzlich in Gefahr.

Supervision und Coaching haben sich als Form der Qualitätssicherung, der Gesundheitsvorsorge und Prävention in den pädagogischen Feldern (KITA, Schulen, arbeitsintegrierende Maßnahmen), der Pflege und als Begleitung der vielen Beratungsangebote etabliert. Oftmals werden diese durch sie begleitende Maßnahmen wie thematische hausinterne Weiterbildungen vertieft. Dies alles gehört inzwischen zu den einzuhaltenden Standards. Viele Dienststellen können eine erhobene Umsatzsteuer nicht weitergeben, daher wäre die Umsatzsteuer lediglich eine drastische Verteuerung der staatlich vorgegebenen Standards. Sie verteuern damit ihre eigenen Maßnahmen.

Als Dachverband für Beratung (DGfB) fordern wir die Rücknahme dieses Vorhabens und freuen uns, wenn wir dazu in einen konstruktiven Dialog mit Ihnen eintreten könnten. Bitte senden Sie uns dazu einen Terminvorschlag für ein Zoommeeting.

Als Dachverband für Beratung (DGfB) fordern wir die Rücknahme dieses Vorhabens und freuen uns, wenn wir dazu in einen konstruktiven Dialog mit Ihnen eintreten könnten. Bitte senden Sie uns dazu einen Terminvorschlag für ein Zoommeeting.

(B. Reimann, Vorsitzende)

(Marie – Luise Haake, stellv. Vorsitzende)

Bild von Envato Elements. Item License Code: TD6LWKMJ2B

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