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Projekt „Deutscher Qualifikationsrahmen Beratung“

Berichte aus der DGVT

Kurz und Knapp

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) Beratung macht Beratungskompetenzen überprüfbar und sichtbar. Einerseits können Berater*innen formal, non-formal und informell erworbene Kompetenzen nachweisen und andererseits erhalten Ratsuchende und Auftraggeber*innen Auskunft über geprüfte Kompetenz. Dies kann für Adressat*innen den Weg zu kompetenter und verlässlicher Beratung verkürzen und erleichtern.

Was ist der DQR Beratung?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen ordnet Lernergebnisse bzw. Kompetenzen, d. h. Wissen, Fertigkeiten, soziale Kompetenzen und den Grad der Selbstständigkeit in die acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ein und macht sie so europaweit vergleichbar. Kompetenzen können über formales Lernen (z. B. Berufsausbildung, Hochschulbildung), nicht-formales Lernen (z. B. frei angebotene Weiterbildungsgänge) und informelles Lernen (z. B. nicht-institutioneller Kompetenzerwerb im Alltag) erworben werden. Die Kompetenzbeschreibungen nach DQR beziehen sich auf die zwei Kompetenzkategorien Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) und Personale Kompetenz (Sozialkompetenz und Selbständigkeit). Für den Bereich der formalen Bildung befindet sich beispielsweise

  • auf dem Niveau 8 die Promotion,
  • auf dem Niveau 7 der Masterabschluss,
  • auf dem Niveau 6 der Bachelorabschluss bzw. die Meister*inausbildung,
  • auf dem Niveau 5 der Abschluss als geprüfte*r Servicetechniker*in oder zertifizierte*r IT-Spezialist*in,
  • auf dem Niveau 4 die duale Berufsausbildung (3/3,5 Jahre),
  • auf dem Niveau 3 die duale Berufsausbildung (2-jährig),
  • auf dem Niveau 2 der Abschluss einer Berufsfachschule (berufliche Grundbildung) und
  • auf dem Niveau 1 Berufsausbildungsvorbereitung.

Im zu erarbeitenden und von der Deutschen Gesell- schaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. sowie ihrem Berufsverband DGVT-BV mit geförderten Vorhaben eines Deutschen Qualifikationsrahmens Beratung werden Beratungskompetenzen beschrieben und den verschiedenen Niveaus des EQR zu- geordnet. Beratungskompetenz wird schon jetzt vor allem durch eine Kombination von formalem und nicht-formalem Lernen erworben. Hinzu kommen jedoch oft wichtige informell, im persönlichen Sozialisationsprozess erworbene Kompetenzen (z. B. soziale Kompetenzen). Die den DQR/EQR- Stufen zugeordneten Kompetenzen sind auf die Beratungsprofession insgesamt und auf das Kompetenzniveau bezogen spezifische Beratungskompetenzen. Sie bleiben aber unspezifisch, bezogen auf das Beratungsfeld, den Beratungsgegenstand usw. Feldkenntnisse und zusätzliche Kompetenzen, die sich aus der spezifischen Beratungsaufgabe ergeben, werden im Rahmen des DQR nicht festgelegt.

Es gibt bereits einige erarbeitete Kompetenzbeschreibungen, wie das europäische Kompetenz- profil für Supervision und Coaching „EC Vision“ (www.oevs.or.at/fileadmin/oevs_website/user_up- load/ECVision_Kompetenzprofil.pdf) oder das Kompetenzprofil für Beratende in Bildung, Beruf und Beschäftigung (www.forum-beratung.de/cms/ upload/BQ/BeQu-Kompetenzprofil.pdf).

Was bedeutet das für Beratung und ihre Qualität?

Wenn die zuständige Bund-Länder-Koordinierungsstelle einen Zuordnungsvorschlag anerkennt, können Absolvent*innen in ihrem Abschlusszeugnis einen Vermerk über das Kompetenzniveau erhalten. Dies ist bei der sogenannten formalen, staatlich geregelten Bildung (u. a. Schule, Berufsausbildung, Hochschule) bereits der Fall. Diese Zuordnung hat europaweit Gültigkeit.

Da Beratungskompetenzen in Deutschland jedoch oft auf dem nicht-formalen Weg, also z. B. im Rahmen frei angebotener, berufsbegleitender Weiterbildungen vermittelt werden, soll der DQR Beratung die Möglichkeit geben, dass auch professionelle Berater*innen, die sich außerhalb formaler Bildungswege qualifiziert haben, ihre Beratungskompetenz – etwa entsprechend eine*r Hochschulabsolvent*in – europaweit nachweisen können. Somit können Berater*innen unterschiedlichster Verfahren und Schulen in ihrer Beratungskompetenz verglichen werden. Das heißt für Ratsuchende, Arbeitgeber*innen und Auftraggeber*innen, die Beratungskompetenzen von Berater*innen, unabhängig von deren methodischer Ausrichtung, besser einschätzen und sich im vielfältigen Beratungsangebot orientieren zu können.

Wer ist die DGfB?

Die Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V. (DGfB) versteht sich als Dachverband professioneller Beratung. Sie vernetzt und repräsentiert Praktiker*innen, Ausbilder*innen und Forscher*innen. Die Positionen der DGfB werden als orientierende Expertise von Beratungsklient*innen, Fachöffentlichkeit, allgemeiner Öffentlichkeit sowie all jenen abgerufen, die gesellschaftlich handeln und dabei Unterstützung brauchen. Die DGfB gründete sich im Jahr 2004 als Ergebnis eines offenen Koordinierungsprozesses diverser Beratungsakteure: Von der Berufsberatung bis zur Erziehungs- Ehe- und Familienberatung, von der Suchtberatung bis zur betrieblichen Sozialberatung, von Supervision und Coaching bis zur Organisationsberatung. Als Dachverband von derzeit 21 Fach- und Berufsverbänden repräsentiert sie heute über 25.000 aktive Berater*innen in Deutschland. Die DGfB ist so zum führenden Verband für professionelle Beratung im deutschen Sprachraum geworden.

Annett Kupfer & Stephan Schmitz

Zu den Autor*innen

Dr. phil. Annett Kupfer, Mitglied des Forum Beratung der DGVT und im Projektteam des Deutschen Qualifikationsrahmens Beratung.

Stephan Schmitz (DGfB), Mitglied im Projektteam Qualifikationsrahmen Beratung.

Hier der Artikel zum Download als PDF: Artikel_DGVT_Kupfer&Schmitz

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