Intensive Kontakte zur Bundesregierung durch die AG Beratungspolitik und Interessenvertretung
Gespräch mit der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Frau Claudia Moll und dem Vorstand der DGfB
Im Juni 2022 fand ein erstes Gespräch mit der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, Frau Claudia Moll, via Zoom statt. Am 10. Oktober konnten wir, Beatrix Reimann, Vorsitzende, und Marie-Luise Haake, stv. Vorsitzende, das persönliche Gespräch mit Frau Moll in Berlin fortsetzen, um uns mit Themen und Fragen zur Beratung im Gesundheitswesen insbesondere in der Pflege vertiefter auszutauschen. Diesbezüglich haben wir die DGfB als Dachverband professioneller Beratung in Deutschland mit seinem Beratungsverständnis, seinen hohen Standards, sowie der Vielfalt durch ihn vertretener Beratungsansätze vorgestellt.
Im engagierten Austausch und in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Gesprächsatmosphäre kamen wir mit Frau Moll schnell zu wesentlichen Fragen, die sich um die erhöhten und spezifischen Anforderungen im Bereich der Pflege auftun wie auch die Auswirkungen der einschneidenden Personallücken. Der einvernehmlichen Einschätzung der gegenwärtigen Situation wie auch der bestehenden Belastungen im Pflegebereich schloss sich unmittelbar die Frage nach der Notwendigkeit von Supervision und Beratung an. Um das Ziel zu erreichen, dass Mitarbeitende in der Pflege Stärkung und Unterstützung in ihrem Arbeitsalltag erfahren und die Möglichkeit erhalten entsprechende Angebote zu nutzen, hängt auch lt. der Beauftragten der Bundesregierung für Pflege davon ab, ob es gelingen wird, die Kosten für Supervision und Beratung bereits in die Pflegesatzverhandlungen einfließen zu lassen. Angeregt wurden wir als Vorstand, auch auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zuzugehen, um auf diese Lücke und die Notwendigkeit des Angebotes hinzuweisen. Angesichts der hohen Fehlzeiten durch Krankheit (s. AOK- Studie) und der hohen Rate derer, die wegen zu hoher Belastung ausscheiden, ist Dringlichkeit geboten.
Thematisiert wurden ebenso die Unsicherheiten, die häufig bei der Auswahl von Supervisions- und Beratungsangeboten entstehen wie auch die Weiterentwicklung von Beratungskompetenzen von Pflegekräften bspw. im Kontext ihrer Ausbildungen. Wichtig war uns, den Anspruch und das Ziel der DGfB und ihrer Mitgliedsverbände zu begründen, hohe, wissenschaftlich fundierte und transparente Standards einzuhalten, um professionelle Beratung in der Pflege zu fördern und zu sichern.
Als Pflegebevollmächtigte zeigte sich Frau Moll offen für unser Anliegen, immer dann hinzu gezogen zu werden, wenn es bei den Gesetzesvorhaben des Bundes um Fragen der Beratung geht. Sie wird prüfen, wann und an welchen Stellen es ihr möglich ist, uns als Sachverständige für entsprechende Anhörungen zu benennen.
Wir haben unsere Expertise als Dachverband angeboten, sowohl Beratungskonzepte und -angebote auf ihre Qualität hin zu prüfen als auch Weiterbildungen und Nachqualifizierungen in diesen Zusammenhängen zu konzipieren und curricular vorzubereiten.