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Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2025

Konsequenzen für Weiterbildung, Coaching & Beratung
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im Rückblick: best practice Veranstaltung am 2. Juli 2025

mit Dr. Joachim Wenzel (DGSF), Leiter des ifs Essen

Am 2. Juli 2025 fand im Rahmen der DGfB-Reihe best practice eine Online-Veranstaltung mit Dr. Joachim Wenzel (DGSF), Leiter des ifs Essen, statt. Thema war die neuen Vorgaben zur Umsatzsteuerbefreiung seit dem 1. Januar 2025.

Dr. Wenzel erläuterte praxisnah, welche Veränderungen sich für Lehrende in Beratungs- und Therapieweiterbildungen, selbstständige Beraterinnen, Referentinnen im Weiterbildungsmarkt und Supervisor*innen ergeben. Die Veranstaltung bot wertvolle Orientierung und Hintergrundwissen für die eigene Steuersicherheit und lud zum fachlichen Austausch ein.

Neue Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung: Was ändert sich?

Zum Jahresbeginn 2025 trat eine Reform des § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Kraft, die Auswirkungen auf verschiedene umsatzsteuerbefreite Bereiche hatte. Besonders betroffen waren Lehrende in Beratungs- und Therapieweiterbildungen sowie Supervisor*innen.

Im Mittelpunkt standen die Änderungen zum 1.1.2025 sowie die Abgrenzung zwischen heilkundlichen und nicht-heilkundlichen Tätigkeiten (§ 4 Nr. 14 UStG) und die Auswirkungen auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).

Hintergrund:
Im Jahr zuvor hatte die Bundesregierung Verschärfungen bei der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen geplant. Die DGfB und einige Mitgliedsverbände – wie etwa die DGSF und SG – hatten der geplanten Bürokratisierung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) wirksam entgegengewirkt. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen, denn die Umsatzsteuerbefreiung wurde für das Feld der beruflichen Bildung sogar noch ausgeweitet. Dr. Joachim Wenzel hatte durch Positionspapiere zur Reform beigetragen und war in die Beratungen der zuständigen Abgeordneten zur Gesetzesänderung involviert:
👉 https://www.werner-bonhoff-stiftung.de/dr-joachim-wenzel-nordrhein-westfalen/

Die DGfB hatte ihren Mitgliedern am 2. Juli 2025 den Service einer Online-Veranstaltung angeboten, in der Dr. Joachim Wenzel die Neuerungen praxisnah erläuterte und die wichtigsten Begriffe zur Umsatzsteuerbefreiung im Bereich Bildung, Supervision und Heilkunde darstellte. Auch die davon betroffene Kleinunternehmerregelung wurde thematisiert.

Zu diesen Fragen steht ein PDF-Dokument zur Verfügung, das mit den eigenen Steuerberater*innen besprochen werden kann. 
👉 www.ifs-essen.de/umsatzsteuer

Zu diesem Zeitpunkt erarbeitete das BMF eine Verwaltungsverfügung, die die Umsetzung der Neuerungen für die Finanzämter weiter konkretisieren sollte. Sobald diese veröffentlicht worden war, wurde sie ebenfalls auf der genannten Seite verlinkt.

Die Resonanz auf die Veranstaltung war ausgesprochen positiv: Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen einzubringen und erhielten wertvolle Hinweise für die eigene Praxis. Die klare, verständliche Darstellung der komplexen Rechtslage trug dazu bei, Unsicherheiten zu reduzieren und mehr Steuersicherheit im beruflichen Alltag zu gewinnen.

Zur Vertiefung steht die PowerPoint-Präsentation von Dr. Joachim Wenzel mit den wichtigsten Inhalten und Schaubildern der Veranstaltung hier zur Verfügung.

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