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Beratung, Coaching und Supervision rechtlich zugleich auch Bildungsleistung?

Es gibt immer mehr Unsicherheit in Bezug auf Dienstleistungen, um welche Tätigkeit es sich genau handelt. Die Einordnung und Zuordnung beruflicher Begriffe wie Beratung, Bildung, Coaching und Supervision sind in einer komplexen Gesellschaft nicht eindeutig möglich. Dabei können sich berufliche Fachlichkeit, wissenschaftliche Verortung und rechtliche Einordnung erheblich unterscheiden. Nicht einmal das Rechtssystem ist hier in seinen Entscheidungen einheitlich, da sich etwa Sozialrecht und Steuerrecht unterscheiden können:

  • Fachliche Einordnung
  • Wissenschaftliche Einordnung
  • Sozialrechtliche Einordnung
  • Steuerrechtliche Einordnung

Es ist ein anspruchsvoller Prozess, eine bestimmte Tätigkeit fachlich und rechtlich als eine bestimmte Dienstleistung zu bestimmen. Umso wichtiger ist es diese unterschiedlichen Dimensionen im Blick zu behalten. Ansonsten kann es zu Rechtsfolgen wie Nachzahlungen, Ordnungswidrigkeiten oder Strafbarkeiten kommen, die erhebliche Folgen nach sich ziehen können, bis hin zur Insolvenz.

Bei dieser Komplexität und der herausfordernden Einordnungsnotwendigkeit, wäre es wichtig, dass Verbände ihre Mitglieder darauf hinweisen, dass das, was sie etwa als Beratung, Bildung, Coaching oder Supervision offerieren, nicht unbedingt auch rechtlich in gleicher Weise eingestuft werden muss.

Die nachfolgende Handreichung kann zur ersten Orientierung dienen:

Orientierungshilfe für Verbände und Dienstleistungsanbieter zur fachlichen und rechtlichen Einordnung von Beratung, Bildung, Coaching und Supervision

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