Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird laufend fortgeschrieben und ist in der jeweils aktuellen Fassung im Internet abrufbar. Der UStAE ist eine Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes. Er wird regelmäßig zwischen den Finanzbehörden von Bund und Ländern abgestimmt und berücksichtigt neben dem Gesetzeswortlaut auch die Rechtsprechung. Es handelt sich damit um eine verbindliche behördeninterne Vorgabe für die Finanzbehörden und dient zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts, etwa bei etwaigen Umsatzsteuerprüfungen.
Die konsolidierte Fassung ab dem 12.11.2025 enthält die Aktualisierung zu § 4 Nr. 21 UStG aus dem Jahressteuergesetz 2024, die seit 01.01.2025 in Kraft ist. Ab dieser Fassung ist nun auch das BMF-Schreiben vom 24.10.2025 zur Umsatzsteuerbefreiung bei Bildung integriert.
Erstmals wird in dieser Fassung auch dargelegt, dass Supervision unter bestimmten Voraussetzungen als Bildungsleistung von der Umsatzsteuer befreit wird.
Weitere Informationen mit Links zum BMF-Schreiben und der aktuellen Fassung des Umsatzsteueranwendungserlasses sind hier zu finden:
https://www.ifs-essen.de/umsatzsteuer/

