Beratung erfolgt in vielen Fällen auf selbstständiger Basis. Ebenso die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Beraterinnen und Beratern, etwa durch Honorarkräfte in Bildungseinrichtungen. Eine große Vielfalt von Beratungs- und Lehrangeboten in diesem Feld, kann den steigenden Beratungsbedarfen einer immer komplexer werdenden Gesellschaft entgegenkommen. Dazu braucht es jedoch rechtssichere Bedingungen für Beratung und bei Beratungsweiterbildungen. Förderliche Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit sind vielfach jedoch nicht gegeben.
Beratende und Lehrende sollten in einer freien Gesellschaft wählen können, in welcher Weise sie arbeiten möchten, sei es angestellt, verbeamtet oder selbstständig. Und wenn sie selbstständig tätig sind, sollten sie die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere Erwerbstätige, es sei denn es gibt einen sachlogischen Unterscheidungsgrund aus der Selbstständigkeit heraus. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen in vielen Bereichen, dass Grundrechte Selbstständiger strukturell missachtet werden.
Aus Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) wird der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz abgeleitet. Demnach ist Diskriminierung zu vermeiden. In der Realität müssen Selbstständige jedoch mit vielen Benachteiligungen umgehen, die sich nicht aus der Natur der Selbstständigkeit heraus ergeben. Dabei werden in Deutschland auch die elementaren Freiheitsrechte, Vertragsfreiheit (aus Art. 2 GG) und Berufsfreiheit (aus Art. 12), unverhältnismäßig eingeschränkt. Das geschieht, wenn Erwerbstätige nicht selbst über ihren Erwerbsstatus (selbstständig versus beschäftigt) entscheiden können, obwohl kein Schutzbedarf besteht, der das rechtfertigen würde. Darüber wurde hier bereits berichtet:
„Grundrechte Selbstständiger angemessen schützen“:
Diese Grundrechte müssen von Selbstständigen mittlerweile immer öfters aktiv eingefordert oder gar eingeklagt werden, sei es gegenüber Verwaltung, Gerichten aber auch beim Gesetzgeber. Nur so kann sich die Situation verändern und es können für Beratung, Bildung und weitere gesellschaftlich relevante Tätigkeiten diskriminierungsfreie und rechtssichere Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Mutterschutz auch selbstständiger Frauen gewährleisten
Der Verein „Mutterschutz für alle!“ zeigt auf, dass selbstständige Frauen keinen Mutterschutz erhalten wie angestellte oder verbeamtete Frauen. Vorsitzende Johanna Röh hat in einer Petition für einen „Mutterschutz für alle“ über 111.000 Unterschriften gesammelt und kämpft seit einigen Jahren für einen gleichberechtigten Mutterschutz auch von selbstständigen Frauen:
Ein wichtiges Signal gegen die Diskriminierung selbstständiger Frauen: Das Landgericht Hannover hat am 13.11.2025 (Az. 6 O 103/24) einer Selbstständigen einen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegen einen Versicherer zugesprochen:
https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/...
Nun kämpft der Verein weiter dafür, dass die Gleichbehandlung selbstständiger Mütter auch in den gesetzlichen Sozialversicherungen verankert und dort die Ungleichbehandlung überwunden wird.
Selbstständige sollen bei Aktivrente ausgeschlossen werden
Zum 1.1.2026 will die Bundesregierung die so genannte „Aktivrente“ einführen. Das bedeutet, dass wer künftig die Regelaltersgrenze überschritten hat, 2.000 EUR pro Monat steuerfrei verdienen kann. Ziel der Aktivrente ist es, Menschen zu motivieren, länger zu arbeiten. Die Steuerersparnis kann bis zu 919 Euro monatlich betragen. Das soll nach den Plänen der Bundesregierung allerdings nicht für Selbstständige gelten. Sie sollen keinerlei Steuerersparnis erhalten. Gegen diese Ungleichbehandlung kämpfen zahlreiche Verbände wie der VGSD und die BAGSV mit vielen weiteren Verbänden. Sie haben dazu eine Petition gestartet:
https://www.openpetition.de/...
Dort ist auch zu erfahren, wie für die Gleichbehandlung Selbstständiger eingetreten werden kann, auch wenn die Unterschriftenliste geschlossen und übergeben ist.
Übergangsregelung zu Scheinselbstständigkeit bleibt Beratenden verwehrt
Der Bundesrat hat erkannt, dass die aktuelle Rechtslage bei der Feststellung von angeblicher Scheinselbstständigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) problematisch ist und am 14.02.2025 den Bundestag aufgefordert, aktiv zu werden:
Der Bundestag hat entsprechend gehandelt und zum 01.03.2025 eine Übergangsregelung geschaffen, die bis zum 31.12.2026 das Schlimmste verhindern soll. Allerdings gilt diese Übergangsregelung ausschließlich für Lehrtätigkeiten. Beratung ist davon ausgeschlossen. Der Ausschluss von Beratung und weiteren Tätigkeiten, über Lehrtätigkeiten hinaus, stellt einen weiteren Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Welche fatalen Auswirkungen diese Rechtslage auch auf die Wirtschaft hat, wird hier dargelegt:
Wertschöpfungskooperationen fördern, statt zu zerstören:
Der Bildungspolitische Beauftragte der DGfB setzt sich für förderliche Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit in Beratung und Bildung ein sowie gegen Ungleichbehandlung und ungerechtfertigte Einschränkungen der Grundrechte. Das dient dem Erhalt und der Weiterentwicklung förderlicher Rahmenbedingungen von Beratung und Bildung, einer angemessenen Transformation der Wirtschaft im Rahmen der sich entwickelnden Wissensgesellschaft und damit dem Gemeinwohl.
Wer politisch aktiv mitgestalten möchte, kann sich an die jeweiligen Bundestagsabgeordneten vor Ort wenden und bei ihnen auf die eigene Situation und die genannten rechtlichen Missstände hinweisen.




