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	<title>Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</title>
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	<description>Die Deutsche Gesellschaft für Beratung bietet Politik und Verbrauchern einen Orientierungsrahmen für die Qualität von Beratungsleistungen</description>
	<lastBuildDate>Mon, 14 Sep 2026 10:13:18 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</title>
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	<item>
		<title>Petition für Rechtssicherheit im Rahmen der Rentenreform</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/petition-fuer-rechtssicherheit-im-rahmen-der-rentenreform/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2026 10:12:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Alterssicherungskommission hat eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige vorgeschlagen. Nach dem Willen der Bundesregierung und ihrer Regierungsfraktionen Union und SPD...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Alterssicherungskommission hat eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige vorgeschlagen. Nach dem Willen der Bundesregierung und ihrer Regierungsfraktionen Union und SPD soll diese Pflicht noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.</p>
<p>Die Gesetzesänderungen dürften die rechtsunsichere und unfaire Rechtslage für Weiterbildungsanbieter und freiberuflich Beratende und Lehrende verschärfen, wenn die bestehende Rechtsunsicherheit bei der Statusfeststellung und die Vorschriften zur Beitragsberechnung und der Mehrfachversicherungspflicht im Zuge der Reform nicht mitgeändert werden.</p>
<p>Eine Petition setzt sich dafür ein, dass die neuen Rentenversicherungspflichten nur dann kommen sollen, wenn zugleich die Rechtslage für Selbstständige, also auch für Weiterbildungsanbieter und freiberuflich Beratende und Lehrende, sich ebenfalls bessert.</p>
<p>Je mehr Personen diese Petition unterstützen und sie mündlich, per Mail oder auf anderem Wege weiterempfehlen, desto wahrscheinlicher dürften sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Weiterbildung verbessern.</p>
<p><strong>Hier geht’s zur Petition:</strong></p>
<p><a href="https://openpetition.org/rentenpflicht" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://openpetition.org/rentenpflicht</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mehrfachversicherungspflicht kann durch Rentenreform zu weiterer Bürokratie und höheren Beiträgen führen</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/mehrfachversicherungspflicht-kann-durch-rentenreform-zu-weiterer-buerokratie-und-hoeheren-beitraegen-fuehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 07:46:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits in einem früheren Beitrag wurde dargelegt, dass wer im Nebenerwerb lehrt, mehr Beiträge an die Rentenversicherung abführen muss (max....</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/mehrfachversicherungspflicht-kann-durch-rentenreform-zu-weiterer-buerokratie-und-hoeheren-beitraegen-fuehren/" data-wpel-link="internal">Mehrfachversicherungspflicht kann durch Rentenreform zu weiterer Bürokratie und höheren Beiträgen führen</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits in einem früheren Beitrag wurde dargelegt, dass wer im Nebenerwerb lehrt, mehr Beiträge an die Rentenversicherung abführen muss (max. 13.843,98 EUR pro Jahr) als Lehrende, die ausschließlich beschäftigt sind (max. 9.430,20 EUR pro Jahr) oder ausschließlich mit einer selbstständigen Tätigkeit Einkommen erzielen (max. 8.827,56 EUR pro Jahr).</p>
<p>Grund dafür ist die Mehrfachversicherungspflicht aus § 22 SGB IV. Durch diese Pflicht wird die Beitragsbemessungsgrenze Selbstständiger, die sich <strong>Bezugsgröße (BG)</strong> nennt und im Jahr 2026 bei 47.460 EUR pro Jahr liegt, ausgehebelt. Dann gilt nämlich die Höhere <strong>Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung</strong> in Höhe von 101.400 EUR pro Jahr. (Nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung in anderer Höhe).</p>
<p>Die Mehrfachversicherungspflicht greift aber auch bei Selbstständigen, die mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Nachzulesen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung (DRV):<br />
<a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_Inhalt" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_Inhalt</a></p>
<p>Dann werden sogar noch höhere Beiträge fällig. Mit drei unterschiedlichen selbstständigen Tätigkeiten kann nämlich die BBG erreicht werden. Da Selbstständige die 18,6 % (im Jahr 2026) pro Tätigkeit bis zur Bezugsgröße allein bestreiten müssen, kann es zu Beitragszahlungen in der Rentenversicherung von bis zu 18.860,40 EUR pro Jahr kommen. Bei zwei verschiedenen selbstständigen Tätigkeiten werden aber auch bereits 17.655,12 EUR fällig (zweifache BG).</p>
<p><strong>Mögliche Verschärfung und Bürokratisierung durch Rentenreform</strong></p>
<p>Die Alterssicherungskommission hat vorgeschlagen, dass künftig alle Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Auf diese Linie haben sich Bundesregierung und Regierungsfraktionen im Sommer 2026 geeinigt. Die gesetzliche Umsetzung ist bereits eingeleitet, aber noch nicht im parlamentarischen Verfahren angekommen. Künftig werden somit deutlich mehr selbstständige Tätigkeiten versicherungspflichtig werden, was wiederum die Anwendbarkeit der Mehrfachversicherungspflicht deutlich ausweitet. Die bestehende Ungleichbehandlung von Selbstständigen, die unterschiedliche Tätigkeiten ausüben, gegenüber denen, die nur einer Tätigkeit nachgehen, wird sich damit ausweiten, sofern diese Beitragspflicht gesetzlich nicht begrenzt wird. Das betrifft viele Lehrende, da sie in der Regel auch in einer anderen Tätigkeit beruflich aktiv sind. So sind Lehrende im Feld der Beratung in der Regel auch selbst noch beratend tätig. Künftig wären dann beide Tätigkeiten rentenversicherungspflichtig, was bislang nicht der Fall war.</p>
<p>Vertiefende Informationen dazu mit Rechenbeispielen:</p>
<p><strong><em>Problemfall Mehrfachversicherungspflicht in der Rentenversicherung bei Nebenerwerbsselbstständigen und bei Selbstständigen mit verschiedenen rentenversicherungspflichtigen Tätigkeiten</em></strong><strong> (<a href="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/09/Mehrfachversicherungspflicht-2026-09-02.pdf" class="mtli_attachment mtli_pdf" target="_blank" rel="noopener" data-wpel-link="internal">PDF</a>) </strong></p>
<p><strong>Lösungsansatz</strong></p>
<p>Es wäre möglich, dass der Gesetzgeber im Rahmen der derzeitigen Rentenreform in § 22 Abs 3 SGB IV (NEU) regelt, dass für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung die Bezugsgröße auch dann als Beitragsbemessungsgrenze gilt und nicht die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, wenn es sich um mehrere Versicherungspflichten handelt. Es müsste also sichergestellt werden, dass bei mehreren selbstständigen Tätigkeiten und bei Nebenerwerbsselbstständigkeit nicht mehr als der geltende Prozentsatz der Bezugsgröße von Selbstständigen abgeführt werden müsste. Die Quotelung sollte für selbstständige Tätigkeiten ausgesetzt werden. Stattdessen sollte die Beitragspflicht Selbstständiger nachrangig zur Beitragspflicht abhängiger Beschäftigung erfolgen und nur dann und in der Höhe, in der die Bezugsgröße noch nicht durch die Beschäftigung erreicht wurde.</p>
<p><strong>Politisch aktiv werden</strong></p>
<p>Wer seinen Unmut über unpassende Bürokratie an geeigneter Stelle loswerden möchte, kann das sehr einfach durch eine Eingabe im Internet tun. Die Eingabe mittels eines Formulars dauert nur wenige Minuten:<br />
<em>EinfachMachen-Portal der Bundesregierung:<br />
</em><a href="https://einfach-machen.gov.de/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://einfach-machen.gov.de/</a></p>
<p>Wer gegen Bürokratie noch wirksamer sein möchte, kann das dadurch tun, dass er/sie per Brief oder Mail auf diese problematische Situation mittels dieser Seite und der PDF als Anhang hinweist. Erste Ansprechpartner:innen sind die eigenen Abgeordneten vor Ort, aber auch die zuständigen Ausschüsse im Bundestag und die jeweiligen Ministerien:</p>
<ul>
<li><strong>Bundestagsabgeordnete im eigenen Wahlkreis vor Ort finden</strong>: <a href="https://www.bundestag.de/abgeordnete" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bundestag.de/abgeordnete</a></li>
<li><strong>Ausschuss für Arbeit und Soziales:</strong> <a href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales</a></li>
<li><strong>Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):</strong><br />
<a href="https://www.bmas.de" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bmas.de</a></li>
</ul>
<p>Sehr hilfreich sind Gespräche und Dialoge mit den Entscheidungsträgern zu den Fragen, Themen und Problemen, die Sie bewegen. Das ist etwa per Mail möglich, aber auch im Rahmen von Bürgersprechstunden der Abgeordneten im Wahlkreis vor Ort.</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/mehrfachversicherungspflicht-kann-durch-rentenreform-zu-weiterer-buerokratie-und-hoeheren-beitraegen-fuehren/" data-wpel-link="internal">Mehrfachversicherungspflicht kann durch Rentenreform zu weiterer Bürokratie und höheren Beiträgen führen</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bürokratierückbau der Bundesregierung: Fernunterrichtsschutzgesetz soll abgeschafft werden</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/buerokratierueckbau-der-bundesregierung-fernunterrichtsschutzgesetz-soll-abgeschafft-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:43:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung kündigt wichtige Schritte beim Bürokratierückbau an: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) soll komplett abgeschafft werden, wie ein aktueller Referentenentwurf aus...</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/buerokratierueckbau-der-bundesregierung-fernunterrichtsschutzgesetz-soll-abgeschafft-werden/" data-wpel-link="internal">Bürokratierückbau der Bundesregierung: Fernunterrichtsschutzgesetz soll abgeschafft werden</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung kündigt wichtige Schritte beim Bürokratierückbau an: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) soll komplett abgeschafft werden, wie ein aktueller Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorsieht:</p>
<p><a href="https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-zur-modernisierung-und-entbuerokratisierung-des-fernunterrichts-293618" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-zur-modernisierung-und-entbuerokratisierung-des-fernunterrichts-293618</a></p>
<p>Die Bundesregierung realisiert damit den Vorschlag des Nationaler Normenkontrollrats (NKR) ein komplettes Bundesgesetz zu streichen. Dieser unabhängige Rat, der die Bürokratie auf Bundesebene begutachtet und kritisch begleitet, hatte in diesem Zusammenhang erstmals gefordert ein Gesetz ersatzlos zu streichen. Zahlreiche Verbände warnten ebenfalls vor den Folgen eines BGH-Urteils, das die Übertragbarkeit des veralteten Gesetzes aus dem Jahr 1976 auf digitale Aktivitäten entschieden hatte. Daraus ergaben sich viele offene verfahrenstechnische und rechtliche Fragen, woraus neue Rechtsunsicherheiten und Bürokratie entstanden.</p>
<p>Auf unserer Seite wurde zum Thema Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) im Dezember 2025 berichtet:</p>
<p><a href="https://dachverband-beratung.de/rechtsunsicherheit-bei-weiterbildung-und-coaching-durch-fernunterrichtsschutzgesetz/" data-wpel-link="internal">https://dachverband-beratung.de/rechtsunsicherheit-bei-weiterbildung-und-coaching-durch-fernunterrichtsschutzgesetz/</a></p>
<p>Weitere Hintergrundinfos zum Thema:</p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/gute-nachricht-fuer-webinar-und-bildungsanbieter-bildungsministerin-prien-will-fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg-abschaffen/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.vgsd.de/gute-nachricht-fuer-webinar-und-bildungsanbieter-bildungsministerin-prien-will-fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg-abschaffen/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/buerokratierueckbau-der-bundesregierung-fernunterrichtsschutzgesetz-soll-abgeschafft-werden/" data-wpel-link="internal">Bürokratierückbau der Bundesregierung: Fernunterrichtsschutzgesetz soll abgeschafft werden</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ungleichbehandlung Nebenerwerbsselbstständiger und Bürokratie beeinträchtigen Weiterbildungsinfrastruktur erheblich</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/ungleichbehandlung-nebenerwerbsselbststaendiger-und-buerokratie-beeintraechtigen-weiterbildungsinfrastruktur-erheblich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2026 13:44:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dachverband-beratung.de/?p=28660</guid>

					<description><![CDATA[<p>21.07.2026 Ungleichbehandlung Nebenerwerbsselbstständiger und Bürokratie beeinträchtigen Weiterbildungsinfrastruktur erheblich In einer modernen Gesellschaft ist „Lebenslanges Lernen“ für die Weiterentwicklung von Wirtschaft...</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/ungleichbehandlung-nebenerwerbsselbststaendiger-und-buerokratie-beeintraechtigen-weiterbildungsinfrastruktur-erheblich/" data-wpel-link="internal">Ungleichbehandlung Nebenerwerbsselbstständiger und Bürokratie beeinträchtigen Weiterbildungsinfrastruktur erheblich</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone wp-image-28662 size-full" src="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/07/ChatGPT-Image-21.-Juli-2026-15_38_37-1.jpg" alt="" width="1536" height="1024" srcset="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/07/ChatGPT-Image-21.-Juli-2026-15_38_37-1.jpg 1536w, https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/07/ChatGPT-Image-21.-Juli-2026-15_38_37-1-300x200.jpg 300w, https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/07/ChatGPT-Image-21.-Juli-2026-15_38_37-1-1024x683.jpg 1024w, https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/07/ChatGPT-Image-21.-Juli-2026-15_38_37-1-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 1536px) 100vw, 1536px" /></p>
<p>21.07.2026</p>
<h3><strong>Ungleichbehandlung Nebenerwerbsselbstständiger und Bürokratie beeinträchtigen Weiterbildungsinfrastruktur erheblich</strong></h3>
<p>In einer modernen Gesellschaft ist „Lebenslanges Lernen“ für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft unerlässlich. Das hat die EU erkannt und fördert in diesem Sinne nicht nur „formale Bildung“, sondern auch nicht-staatlich geregelte „non-formale Bildung“. Die Verknüpfung von Theorie und Praxis wird dabei meist dadurch gewährleistet, dass Personen ihre Kompetenzen aus den verschiedensten Praxisfeldern in Aus- und Weiterbildungen neben ihrer Haupttätigkeit zur Verfügung stellen. Viele hunderttausend Lehrende ermöglichen so als Selbstständige im Nebenerwerb, dass Wissen und Kompetenzen ausgetauscht und für andere in Bildungsmaßnahmen nutzbar gemacht werden. Doch die Rechtslage in Deutschland erschwert diesen notwendigen Wissens- und Kompetenztransfer im Rahmen von Bildung erheblich durch Rechtsunsicherheiten und die Ungleichbehandlung Nebenerwerbsselbstständiger.</p>
<h4><strong>Sozialrechtliche Vorschriften sind kompliziert und unberechenbar</strong></h4>
<p>Wer im Nebenerwerb lehrt, hat meist keine Kenntnisse über die sozialrechtlichen Regelungen der Sozialgesetzbücher (SGB), die selbst für Fachleute immer undurchschaubarer werden. Gleichzeitig gibt es keine staatlichen Instanzen, die übergreifend bei diesen Fragen helfen. Und Steuerberatende können und dürfen hier nicht beraten, wenn sie keine Juristen sind. Im Zweifel hält der Staat aber im Nachhinein die Hand auf und fordert Beiträge nach und lässt sich diese noch verzinsen. Selbstständige werden dabei vom Staat in einem komplizierten System allein gelassen und Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Das ist das Gegenteil von Bildungs- und Wirtschaftsförderung:</p>
<p><em>Beispiel 1: Nachzahlung in der Rentenversicherung</em></p>
<p>Viele Nebenerwerbsselbstständige und deren Steuerberatende sind der unzutreffenden Auffassung, dass sie bei der Deutsche Rentenversicherung (DRV) erst Beiträge bezahlen müssten, wenn sie hauptberuflich tätig seien. Das ist jedoch nicht der Fall. Selbst kleinere Einnahmen sind nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig:</p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node#doc6a097dbbca84ce5471c185fcbodyText3" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node#doc6a097dbbca84ce5471c185fcbodyText3</a></p>
<p><em>Beispiel 2: Nachzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung</em></p>
<p>Wer in Teilzeit beschäftigt ist und nebenberuflich selbstständig, muss unter Umständen mit hohen Nachzahlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung rechnen, wenn im Nachhinein die Selbstständigkeit als Haupterwerb eingestuft wird. Ein aktueller Fall wurde im Juli 2026 bei SPIEGEL-Online vorgestellt:</p>
<p><a href="https://www.spiegel.de/karriere/selbststaendige-und-krankenkasse-wie-sie-hohe-nachforderungen-vermeiden-koennen-a-df802682-bd82-4de9-9e51-8fd34c5e9b9f" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.spiegel.de/karriere/selbststaendige-und-krankenkasse-wie-sie-hohe-nachforderungen-vermeiden-koennen-a-df802682-bd82-4de9-9e51-8fd34c5e9b9f</a></p>
<p>Die nachträglichen Feststellungen auf Basis der nachträglichen Steuerbescheide können zu erheblichen Nachzahlungen führen:</p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/krankenkassen-ohne-gnade-selbststaendige-sollen-bei-fristueberschreitung-tausende-euro-an-beitraegen-nachzahlen/" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.vgsd.de/krankenkassen-ohne-gnade-selbststaendige-sollen-bei-fristueberschreitung-tausende-euro-an-beitraegen-nachzahlen/</a></p>
<p><em>Beispiel 3: Rückzahlung von Coronahilfen durch nachträgliche Feststellung der Hauptberuflichkeit</em></p>
<p>Bei der Corona-Überbrückungshilfe kommt es immer wieder zu Rückforderungen, weil den Selbstständigen im Nachhinein die Hauptberuflichkeit abgesprochen wird. Auch hier ist Rechtssicherheit Fehlanzeige. Selbst Steuerberatende konnten oft die Sachlage vorab nicht richtig einschätzen. Selbst inhaltlich falsche FAQs der Bundesregierung, auf die die Selbstständigen vertraut haben, werden von Gerichten als rechtlich nicht relevant angesehen:</p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/rueckforderung-von-corona-ueberbrueckungshilfen-wenn-nebenjob-rente-und-mieteinnahmen-zum-verhaengnis-werden/" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.vgsd.de/rueckforderung-von-corona-ueberbrueckungshilfen-wenn-nebenjob-rente-und-mieteinnahmen-zum-verhaengnis-werden/</a></p>
<p>Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) fasst die höchst bürokratische und komplizierte Rechtslage der Sozialversicherungen, die kaum noch überschaubar ist, zusammen:</p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/harmonisierung-statt-wildwuchs-welche-der-vielen-unterschiedlichen-regeln-sollen-kuenftig-fuer-rentenversicherte-selbststaendige-gelten/" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.vgsd.de/harmonisierung-statt-wildwuchs-welche-der-vielen-unterschiedlichen-regeln-sollen-kuenftig-fuer-rentenversicherte-selbststaendige-gelten/</a></p>
<h4><strong>Ungleichbehandlung:</strong></h4>
<h4><strong>Nebenerwerbsselbstständige müssen deutlich mehr Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen.</strong></h4>
<p>Nebenerwerbsselbstständige zahlen bis zur Hälfte mehr an Rentenbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung als komplett Beschäftigte oder komplett Selbstständige. Das dürfte eine ungewollte Nebenwirkung aus den Wechselwirkungen zwischen dem Sozialversicherungsrecht der Beschäftigten und dem der Selbstständigen sein. Beides wurde offensichtlich nur einzeln betrachtet.</p>
<p>Ausgangsgrößen sind:</p>
<p><strong>Beitragsbemessungsgrenze &#8211; BBG</strong> (8.450 EUR mtl. bzw. <strong>101.400 EUR pro Jahr</strong>)</p>
<p><em>(ACHTUNG: Nicht verwechseln mit BBG der Krankenversicherung, die niedriger ist: 5.812,50 EUR mtl. bzw. 69.750 EUR pro Jahr)</em></p>
<p><strong>Bezugsgröße &#8211; BG</strong> (3.955 EUR mtl. bzw. <strong>47.460 EUR pro Jahr</strong>)</p>
<p>Quellen: <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250910-sv-rechengroessen-vo-2026?nn=6a097debca84ce5471c1aa2d" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer"><u>https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250910-sv-rechengroessen-vo-2026?nn=6a097debca84ce5471c1aa2d</u></a></p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/2026_01_02_Sozialversicherungsrechengroessen2026?nn=6a09839eca84ce5471c5378d" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer"><u>https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/2026_01_02_Sozialversicherungsrechengroessen2026?nn=6a09839eca84ce5471c5378d</u></a></p>
<p><strong>Beschäftigte</strong> bezahlen lediglich 50 % der Beiträge, also 9,3 % bis zur BBG.</p>
<p><strong>Pflichtversicherte Selbstständige (nach § 2 SGB VI)</strong> zahlen 100 % der Beiträge, also 18,6 % bis zur BG.</p>
<p>Fallbeispiel: Rentenbeiträge Nebenerwerbsselbstständiger:</p>
<p><strong>DRV-Beiträge eines Beschäftigten, der auch freiberufliche Bildungsangebote macht </strong>(Beitragspflicht nach § 2 SGB VI Abs. 1 Nr. 1)<strong>:</strong></p>
<ul>
<li>Bei einem <strong>Bruttogehalt aus Beschäftigung von 53.940 EUR</strong> sind im Jahr <u><strong>5.016,42 EUR</strong></u> an Beitrag zu zahlen (9,3 % der BBG)</li>
<li>Bei einem <strong>zusätzlichen Gewinn von 47.460 EUR pro Jahr aus Selbstständigkeit</strong> sind zusätzliche <u><strong>8.827,56 EUR</strong></u> zu zahlen (18,6 % bis zur BG)</li>
<li><strong>Bruttogehalt + Gewinn ergeben zusammen 101.400 EUR, also die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)</strong>.</li>
<li>Zu einer Quotierung zwischen den Beiträgen aus Beschäftigung und Selbstständigkeit kommt es damit nicht.v</li>
<li>Zusammen ergibt sich ein Jahresbeitrag in Höhe von <u><strong>13.843,98 EUR</strong></u></li>
</ul>
<p>Wer nebenberuflich selbstständig tätig wird, muss dennoch bei der staatlichen Rentenversicherung einzahlen, auch wenn bei der Beschäftigung bereits mehr als die Bezugsgröße eingezahlt ist. Beiträge von Beschäftigung und Selbstständigkeit werden zwar addiert für den Jahresmaximalbeitrag. Das ist aber die BBG und nicht die BG. Da die Nebenerwerbsselbstständige beide Anteile tragen, müssen sie von der Beitragsbemessungsgrenze rund 3/4 einzahlen und nicht die Hälfte, wie ausschließlich Beschäftigte (wegen halben Arbeitgeberanteils) oder ausschließlich Selbstständige (da nur 100% der BG, die lediglich ca. 50 % der BBG darstellt).</p>
<p>Wer zu <strong>100 % beschäftigt</strong> ist, bezahlt 50 % der 18,6 % (Arbeitnehmeranteil) bis zur Beitragsbemessungsgrenze:</p>
<p><strong>9.430,20 EUR / Jahr </strong>(9,3 % BBG)</p>
<p>Wer zu <strong>100 % selbstständig</strong> ist, bezahlt nur bis zur Bezugsgröße 18,6 %:</p>
<p><strong>8.827,56 EUR / Jahr </strong>(18,6 % BG)</p>
<p><strong>Zur Berechnung der max. Höhe für Nebenerwerbstätige:</strong></p>
<p>Zieht man von der BBG die BG ab, so erhält man 53.940 EUR. Verdient ein Beschäftigter diese Summe, so greift die höchste Zahlung, da bei der Selbstständigkeit die komplett BG von 47.460 EUR zu 18,6 %, also zu 100 % und nicht zu 50 %, einzuzahlen ist.</p>
<p><strong>Prozentuale Gegenüberstellung:</strong></p>
<p><strong>Maximale Gesamtbeiträge</strong> bis zur Beitragsbemessungsgrenze:</p>
<p><strong>18.860,40 EUR / Jahr</strong> (18,6 % von 101.400 EUR) das <strong>entspricht nachfolgend 100 %.</strong></p>
<p><strong>Zu 100 % Beschäftigte</strong> bezahlen mit 9.430,2 EUR lediglich <strong>50 % des Anteils der BBG</strong>, wenn sie die Beitragsbemessungsgrenze erreichen.</p>
<p><strong>Zu 100 % Selbstständige</strong> bezahlen mit 8.827,56 EUR durch die Begrenzung durch die BG lediglich <strong>46,80 % des Anteils der BBG</strong>.</p>
<p><strong>Nebenberufliche Selbstständige</strong> bezahlen mit 13.843,98 EUR <strong>bis zu 73,40 % des Anteils der BBG.</strong></p>
<p><strong>Maximalzahler in die DRV (absolut wie prozentual) sind damit die Nebenerwerbsselbstständigen.</strong> Dieses Ausbremsen nebenberuflicher Selbstständigkeit ist sicher kein bewusster politischer Wille gewesen. Deshalb sollte der Gesetzgeber das unbedingt anpassen, wenn nach den Empfehlungen der Rentenkommission künftig noch weit mehr Selbstständige pflichtversichert sein werden:</p>
<h4><strong>Abschaffung der Ungleichbehandlung Nebenerwerbsselbstständiger</strong></h4>
<p>Für die Ungleichbehandlung Nebenerwerbsselbstständiger gibt es keinen sachlichen Rechtsfertigungsgrund. Sie verstößt vielmehr gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Grundgesetz. Deshalb sollte eine gesetzliche Reform erfolgen, die bewirkt, dass Nebenerwerbsselbstständige bei der Selbstständigkeit insgesamt, also einschließlich der Beiträge aus Beschäftigung, nur bis zur Bezugsgröße und nicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlen müssen. Dann wäre die unfaire Behandlung gegenüber nur Selbstständigen bzw. nur Beschäftigten beseitigt. Gerade die lehrenden Nebenerwerbsselbstständigen leisten schließlich wichtige Beiträge für Wirtschaft und Gesellschaft, etwa weil sie ihr Knowhow aus ihrer Beschäftigung im Rahmen von Weiterbildungen weitergeben oder weil sie Schritt für Schritt ihre Selbstständigkeit ausbauen.</p>
<p><strong>Politisch aktiv werden:</strong></p>
<p>Wer gegen diese Ungleichbehandlung von Nebenerwerbsselbstständigen vorgehen möchte, kann dies dadurch tun, dass er/sie per Brief oder Mail auf diese problematische Situation mittels dieser Seite hinweist. Erste Ansprechpartner:innen sind die eigenen Abgeordneten vor Ort, aber auch die zuständigen Ausschüsse im Bundestag und die jeweiligen Ministerien:</p>
<ul>
<li><strong>Bundestagsabgeordnete im eigenen Wahlkreis vor Ort finden</strong>: <a href="https://www.bundestag.de/abgeordnete" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bundestag.de/abgeordnete</a></li>
<li><strong>Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: </strong><a href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend</a></li>
<li><strong>Ausschuss für Arbeit und Soziales:</strong> <a href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales</a></li>
<li><strong>Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): </strong><a href="https://www.bmbfsfj.bund.de/" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bmbfsfj.bund.de/</a></li>
<li><strong>Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):</strong><br />
<a href="https://www.bmas.de" data-jzz-gui-player="true" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.bmas.de</a></li>
</ul>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/ungleichbehandlung-nebenerwerbsselbststaendiger-und-buerokratie-beeintraechtigen-weiterbildungsinfrastruktur-erheblich/" data-wpel-link="internal">Ungleichbehandlung Nebenerwerbsselbstständiger und Bürokratie beeinträchtigen Weiterbildungsinfrastruktur erheblich</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
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		<title>Hohe Nachzahlungen für Weiterbildungsinstitute und Lehrende können drohen – Veranstaltung am 29.07.2026 informiert über neue Rechtslage</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/hohe-nachzahlungen-fuer-weiterbildungsinstitute-und-lehrende-koennen-drohen-veranstaltung-am-29-07-2026-informiert-ueber-neue-rechtslage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jun 2026 08:43:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dachverband-beratung.de/?p=28655</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rentenversicherungspflicht Selbstständiger: Hohe Nachzahlungen für Weiterbildungsinstitute und Lehrende können drohen – Veranstaltung am 29.07.2026 informiert über neue Rechtslage &#160; Die...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rentenversicherungspflicht Selbstständiger:</p>
<h3><strong>Hohe Nachzahlungen für Weiterbildungsinstitute und Lehrende können drohen </strong></h3>
<h5><strong>– Veranstaltung am 29.07.2026 informiert über neue Rechtslage</strong></h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Rechtslage zur Rentenversicherungspflicht Selbstständiger hat sich durch Rechtsprechung und einen neuen Übergangsparagrafen § 127 SGB IV so verändert, dass aktuell bei vielen Weiterbildungsverantwortlichen und selbstständig Lehrenden Rechtsunsicherheit besteht. Außerdem ist durch die Bundesregierung ein Reformprozess zum sozialrechtlichen Statusfeststellungsverfahren gestartet.</p>
<p>Sozialrechtsanwältin Kathi-Gesa Klafke und Joachim Wenzel informieren am 29.07.2026 um 17 Uhr in einer Onlineveranstaltungen zur veränderten Rechtslage und zu den politischen Entwicklungen in Berlin.</p>
<p>Experten-Talk:</p>
<p><strong>Scheinselbstständigkeit bei Lehrenden und für Bildungsanbieter:</strong></p>
<p><strong>Drohende Nachzahlungen – und Update zur Reform der Statusfeststellung</strong></p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/event/scheinselbststaendigkeit-lehrenden-und-fuer-bildungsanbieter-drohende-nachzahlungen-und-update-zur-reform-statusfeststellung-29-07-2026" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.vgsd.de/event/scheinselbststaendigkeit-lehrenden-und-fuer-bildungsanbieter-drohende-nachzahlungen-und-update-zur-reform-statusfeststellung-29-07-2026</a></p>
<p><em>Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erforderlich.</em></p>
<p><strong>HINTERGRUND</strong></p>
<p>Viele Lehrende und Bildungseinrichtungen wägen sich in Sicherheit, weil sie sich mit den Rentenversicherungspflichten nicht auskennen oder sich auf eine Auskunft ihrer Steuerkanzlei verlassen. Die Steuerberatung beschränkt sich bei Sozialversicherungsfragen aber maximal auf die beitragsrechtlichen und melderechtlichen Fragen, wie etwa im Rahmen der Lohnbuchhaltung. Bei Fragen zur sozialrechtlichen Statusfeststellung bedarf es darüber hinaus fachanwaltlicher Expertise im Sozialrecht, um die Risiken von unkalkulierbar hohen Nachzahlungen zu minimieren. Steuerkanzleien dürfen hierzu in der Regel nicht beraten, wenn sie keine entsprechenden Anwälte im Team haben.</p>
<p><strong>Bildungsanbieter können als Auftraggeber ungewollt zu Arbeitgebern werden</strong></p>
<p>Viele Bildungsanbieter wägen sich hier immer noch in Sicherheit, wenn die letzte Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keine Beanstandungen erbracht hat und sich bei ihnen zwischenzeitlich nichts verändert hat. Auch ist die falsche Annahme verbreitet, es käme nicht zur Scheinselbstständigkeitsfeststellung, wenn die Lehrenden mehrere Auftraggeber hätten. Entgegen diesen Annahmen schützen die genannten Punkte nicht vor der Feststellung von Scheinselbstständigkeit. Außerdem hat sich die Rechtslage verschärft, etwa durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Eine Feststellung von Scheinselbstständigkeit ist mittlerweile deutlich wahrscheinlicher geworden als in früheren Jahren, was unerwartete Nachzahlungspflichten der Auftraggeber von 40 % der Honorarhöhe über 4 bis 5 Jahre hinweg bedeuten kann. Solche Beträge können leicht zur Insolvenz führen. Hier kann der Übergangsparagraf § 127 SGB IV aber unter bestimmten Voraussetzungen Abhilfe schaffen.</p>
<p><strong>Lehrende kennen ihre Rentenversicherungspflichten oftmals nicht</strong></p>
<p>Auch selbstständig Lehrende wissen oft nicht, dass ihre Rentenversicherungspflicht anders gelagert ist als ihre Krankenversicherungspflicht. In die gesetzliche Rente müssen selbstständig Lehrende auch bei einer Nebentätigkeit einzahlen. Für Lehrende können ebenfalls Nachzahlungspflichten von 4 bis 5 Jahren drohen. Nachzahlungen von über 30.000 EUR sind möglich. Doch bis Ende 2027 kann die genannte Übergangsregelung geringere Nachzahlungspflicht begründen.</p>
<p><strong>Übergangsregelung nach § 127 SGB IV kann helfen</strong></p>
<p>Bei dem Übergangsparagrafen § 127 SGB IV handelt es sich um ein zeitlich befristetes Moratorium. Der Gesetzgeber hat die ursprüngliche Frist vom 31.12.2026 einmalig auf den 31.12.2027 verlängert. Unter bestimmten Voraussetzungen können in diesem Zeitraum im Bildungsbereich Nachzahlungen abgewendet werden, selbst wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt würde. Außerdem haben freiberuflich Lehrende in einer Übergangsfrist kürzere Nachzahlungspflichten als 4 bis 5 Jahre.</p>
<p><strong>Wie es ab 2028 weitergeht, ist politisch offen: Fragebogen kann Selbstständigen helfen</strong></p>
<p>Wie die Rechtslage ab 2028 aussehen wird, ist völlig offen. Die Verhandlungen über eine Reform der Statusfeststellung sind derzeit in einer heißen Phase. Um die Berufsrealitäten Selbstständiger abbilden und gegenüber der Politik wirksam vertreten zu können, hat der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) eine Befragung Selbstständiger gestartet. Je mehr Selbstständige sich daran beteiligen, desto besser können die Interessen von Bildungsanbietern und Lehrenden in den Reformprozess eingebracht werden.</p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/bitte-beantworte-unseren-fragebogen-mit-deiner-hilfe-wollen-wir-passendere-statusfeststellungs-kriterien-finden/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.vgsd.de/bitte-beantworte-unseren-fragebogen-mit-deiner-hilfe-wollen-wir-passendere-statusfeststellungs-kriterien-finden/</a></p>
<p><strong>Anmeldung zum Experten-Talk:</strong></p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/event/scheinselbststaendigkeit-lehrenden-und-fuer-bildungsanbieter-drohende-nachzahlungen-und-update-zur-reform-statusfeststellung-29-07-2026" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.vgsd.de/event/scheinselbststaendigkeit-lehrenden-und-fuer-bildungsanbieter-drohende-nachzahlungen-und-update-zur-reform-statusfeststellung-29-07-2026</a></p>
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		<title>Grundwissen zu Scheinselbstständigkeit und Stellungnahme zu Referentenentwurf</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/grundwissen-zu-scheinselbststaendigkeit-und-statusfeststellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Apr 2026 09:11:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dachverband-beratung.de/?p=28635</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht“ aus dem Bundesministerium für Arbeit und...</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/grundwissen-zu-scheinselbststaendigkeit-und-statusfeststellung/" data-wpel-link="internal">Grundwissen zu Scheinselbstständigkeit und Stellungnahme zu Referentenentwurf</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der <em>„Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht“</em> aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde im Internet Anfang April zugänglich gemacht. Der im Koalitionsvertrag von 2025 angekündigte Reformprozess ist damit zum 2. Quartal 2026 gestartet: <a href="https://table.media/assets/berlin/entwurf_statusreform.pdf" class="mtli_attachment mtli_pdf" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://table.media/assets/berlin/entwurf_statusreform.pdf</a></p>
<p>Der Entwurf aus dem Ministerium irritiert insofern er, statt Rechtssicherheit und Bürokratieabbau voranzubringen, die Rechtslage weiter verkompliziert. Mit dem Entwurf würde in einem neuen § 7 Abs. 5 SGB IV zusätzlich eine „neue Selbstständigkeit“ geschaffen, die mit einer eigenen Rentenversicherungspflicht einherginge. Bei jeder einzelnen Tätigkeit müsste demnach entschieden werden, ob sie nach altem oder neuen Selbstständigkeitsrecht erfolgen soll. Bei neuer Selbstständigkeit müsste innerhalb von sechs Wochen eine Meldung erfolgen. Das könnte je nach Einrichtung viele hundert Meldungen im Jahr bedeuten, da jeder Einzelvertrag betroffen wäre. Ein Bürokratieaufwand, der vor allem bei kürzeren Dienstleistungen nicht zu rechtfertigen wäre. Und die Rechtslage nach altem Recht würde damit in keiner Weise rechtssicherer oder weniger bürokratisch.</p>
<p>Problematisch ist die im Entwurf vorgesehene gesetzliche Verpflichtung, dass es Auftragnehmern vertraglich erlaubt werden muss, eigenständig eine Vertretung beizubringen. Damit würden nicht mehr die Bildungsanbieter über die Qualifikationen und Kompetenzen der Auftragnehmer entscheiden. Die Hoheit über die Bildungsqualität würde an die Auftragnehmer abgegeben, so dass ein gesamtverantwortetes Qualitätsmanagement nicht mehr möglich wäre. Fachlich wäre das darüber hinaus problematisch, wenn es dauerhafte Vertrauensbeziehungen über legere Zeiträume zustande kommen, die nicht einfach abgelöst werden können. Aber auch rechtlich wäre es problematisch, da es zu Kettenverträgen (Subunternehmer von Subunternehmern etc.) kommen könnte, die nicht mehr im Verfügungsbereich der Bildungsanbieter lägen.</p>
<p>Inakzeptabel ist die Verpflichtung, dass Auftraggeber die Rentenversicherungsbeiträge künftig abführen würden. Für Solo- und Kleinstselbstständige, die in der Regel keine Verwaltungsangestellte haben, die sich mit Sozialversicherungsrecht auskennen, wäre eine solche Pflicht nicht zumutbar. Außerdem wäre die Reform für viele nebenberuflich tätige lehrende Berater:innen nicht geeignet und würde keine neue Rechtssicherheit bringen, da im Zweifel das alte Recht greifen würde.</p>
<p><strong>Stellungnahme der DGfB zum Referentenentwurf:</strong></p>
<p><a href="https://dachverband-beratung.de/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-erleichterung-der-feststellung-des-erwerbsstatus-der-selbstaendigkeit-im-sozialversicherungsrecht/" data-wpel-link="internal">https://dachverband-beratung.de/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-erleichterung-der-feststellung-des-erwerbsstatus-der-selbstaendigkeit-im-sozialversicherungsrecht/</a></p>
<p>Dr. Joachim Wenzel, der Bildungspolitische Beauftragte der DGfB hat zu den rechtlichen Fragen und Auswirkungen der Statusfeststellung und einer möglichen Umsetzung des Referentenentwurfs ein Papier verfasst, das die komplexe Thematik erläutert:</p>
<p>Reform des Statusfeststellungsverfahrens (SFV) (§§ 7, 7a SGB IV)</p>
<p><strong>Kompaktes Wissen zu Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung und Alternativen zum Referentenentwurf</strong></p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/file-vault/102/Vkjw9AL1ZN87X1XSLzINuVDdfMPlLkLg/infodokument-scheinselbststaendigkeit-fuer-abgeordnete-260402.pdf" class="mtli_attachment mtli_pdf" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://www.vgsd.de/file-vault/102/Vkjw9AL1ZN87X1XSLzINuVDdfMPlLkLg/infodokument-scheinselbststaendigkeit-fuer-abgeordnete-260402.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/grundwissen-zu-scheinselbststaendigkeit-und-statusfeststellung/" data-wpel-link="internal">Grundwissen zu Scheinselbstständigkeit und Stellungnahme zu Referentenentwurf</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
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		<title>Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-erleichterung-der-feststellung-des-erwerbsstatus-der-selbstaendigkeit-im-sozialversicherungsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2026 09:31:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dachverband-beratung.de/?p=28642</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die DGfB hat zum Referentenentwurf des BMAS zur Reform der Statusfeststellung eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wird deutlich: Der vorliegende Entwurf...</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-erleichterung-der-feststellung-des-erwerbsstatus-der-selbstaendigkeit-im-sozialversicherungsrecht/" data-wpel-link="internal">Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-start="187" data-end="578">Die DGfB hat zum Referentenentwurf des BMAS zur Reform der Statusfeststellung eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wird deutlich: Der vorliegende Entwurf erreicht die angestrebten Ziele – insbesondere mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie – nicht. Stattdessen drohen zusätzliche Komplexität, neue Meldepflichten und eine weitere Verunsicherung für Selbstständige und Auftraggeber.</p>
<p data-start="580" data-end="914">Kritisch sieht die DGfB insbesondere die Einführung einer „neuen Selbstständigkeit“, die Ausweitung bürokratischer Anforderungen sowie Eingriffe in Vertrags- und Berufsfreiheit. Auch die vorgesehene Verlagerung von Pflichten auf Auftraggeber und die verpflichtende Vertretungsregelung werden als praxisfern und problematisch bewertet.</p>
<p data-start="916" data-end="1196">Aus Sicht der DGfB braucht es stattdessen eine grundlegende Reform mit klaren, rechtssicheren Kriterien, einer besseren Abstimmung zwischen den Rechtsbereichen sowie einem bürokratiearmen Verfahren, das sich an der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit von Selbstständigen orientiert.</p>
<p data-start="1198" data-end="1316"><strong data-start="1198" data-end="1273">Die vollständige Stellungnahme der DGfB steht hier zum Download bereit:</strong></p>
<p data-start="1198" data-end="1316"><a href="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/04/Stellungnahme-Referentenentwurf-BMAS-2026-04-09.pdf" class="mtli_attachment mtli_pdf" data-wpel-link="internal">Stellungnahme-Referentenentwurf-BMAS-2026-04-09</a></p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-erleichterung-der-feststellung-des-erwerbsstatus-der-selbstaendigkeit-im-sozialversicherungsrecht/" data-wpel-link="internal">Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Übergangsvorschrift § 127 SGB IV um ein Jahr verlängert</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/uebergangsvorschrift-%c2%a7-127-sgb-iv-um-ein-jahr-verlaengert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2026 09:47:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dachverband-beratung.de/?p=28619</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Bundestag hat am 05.03.2026 eine Verlängerung der Übergangsregelung § 127 SGB IV beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat...</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/uebergangsvorschrift-%c2%a7-127-sgb-iv-um-ein-jahr-verlaengert/" data-wpel-link="internal">Übergangsvorschrift § 127 SGB IV um ein Jahr verlängert</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Bundestag hat am 05.03.2026 eine Verlängerung der Übergangsregelung <strong>§ 127 SGB IV</strong> beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist zu erwarten. Der Übergangsparagraf endet damit nicht bereits zum 31.12.2026, sondern ein Jahr später zum <strong>31.12.2027</strong>.</p>
<p>Mit dieser Gesetzesänderung werden die Probleme rund um die Feststellung des sozialrechtlichen Erwerbsstatus nach <strong>§ 7 SGB IV</strong> in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung allerdings nicht gelöst.</p>
<p>Für Bildungsangebote bringt das ein Jahr länger Rechtssicherheit, nicht aber für andere berufliche Tätigkeiten wie etwa Supervision, sofern sie nicht als Bildung eingestuft wird.</p>
<p>Weitergehende Informationen finden sich auf der Homepage des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD):</p>
<p><a href="https://www.vgsd.de/scheinselbststaendigkeit-politik-verlaengert-uebergangsregelung-fuer-bildungsbereich-millionen-solo-selbststaendige-warten-weiter-auf-rechtssicherheit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer external" data-wpel-link="external">Zum Beitrag beim VGSD<br />
</a></p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/uebergangsvorschrift-%c2%a7-127-sgb-iv-um-ein-jahr-verlaengert/" data-wpel-link="internal">Übergangsvorschrift § 127 SGB IV um ein Jahr verlängert</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schutz beruflicher Bildung: Reformvorschlag zur verfassungskonformen Feststellung des Erwerbsstatus</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/schutz-beruflicher-bildung-reformvorschlag-zur-verfassungskonformen-feststellung-des-erwerbsstatus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2026 16:01:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dachverband-beratung.de/?p=28600</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Feststellung des Erwerbsstatus durch den Staat gegen den Willen der Beteiligten, gefährdet sowohl die Berufliche Bildung und externe Supervision...</p>
<p>The post <a href="https://dachverband-beratung.de/schutz-beruflicher-bildung-reformvorschlag-zur-verfassungskonformen-feststellung-des-erwerbsstatus/" data-wpel-link="internal">Schutz beruflicher Bildung: Reformvorschlag zur verfassungskonformen Feststellung des Erwerbsstatus</a> appeared first on <a href="https://dachverband-beratung.de" data-wpel-link="internal">Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img class=" wp-image-28605 alignleft" src="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/02/schutzbildung-300x200.webp" alt="" width="393" height="262" srcset="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/02/schutzbildung-300x200.webp 300w, https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/02/schutzbildung-766x512.webp 766w, https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/02/schutzbildung.webp 768w" sizes="(max-width: 393px) 100vw, 393px" />Die Feststellung des Erwerbsstatus durch den Staat gegen den Willen der Beteiligten, gefährdet sowohl die Berufliche Bildung und externe Supervision als auch zahlreiche andere Formen freiberuflicher Dienstleistungen. Bildungseinrichtungen und selbstständige Berufstätige werden durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in ihrer Existenz bedroht. Etwa Aus- und Weiterbildungen mit Honorarkräften in Beratung, Coaching, Supervision und Therapie wären bei der bestehenden Rechtslage ohne Gesetzesänderung ab 2027 nicht mehr möglich. Alternativen mit Festangestellten sind in vielen Bereichen aber nicht realisierbar. So schadet die derzeitige Rechtslage der Bildungs- und Dienstleistungsinfrastruktur in Deutschland.</p>
<p>Mittlerweile zeigt sich, dass es bei Scheinselbstständigkeit nicht ausreicht, das Statusfeststellungsverfahren gesetzlich zu reformieren, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Vielmehr braucht es auch im materiellen Recht Änderungen, konkret in § 7 SGB IV und in weiteren Vorschriften.</p>
<p>Eine umfassende Reform der arbeits-, finanz- und sozialrechtlichen Feststellungen des Erwerbsstatus (selbstständige versus abhängige Berufstätigkeit) ist nötig, um unsere vielgestaltige Bildungslandschaft zu erhalten. Wie das weiterhin möglich sein kann, zeigt der nachfolgende Reformvorschlag:</p>
<p><strong>Bessere Rechtsetzung, Bürokratierückbau, Rechtsharmonisierung und Digitalisierungsfähigkeit bei der Feststellung des Erwerbsstatus</strong></p>
<p><a href="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/02/Buerokratierueckbau-und-bessere-Rechtsetzung-bei-Erwerbsstatus-2026-02-13.pdf" class="mtli_attachment mtli_pdf" target="_blank" rel="noopener" data-wpel-link="internal">Buerokratierueckbau-und-bessere-Rechtsetzung-bei-Erwerbsstatus (PDF)</a></p>
<p>Weisen Sie gerne auf diese umfassende Problemdarstellung mit möglichen Lösungsansätzen hin und setzen Sie sich bei Ihren Abgeordneten für eine bürokratiearme Lösung ein, bei der die Grundrechte der Beteiligten effektiv geschützt werden.</p>
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		<title>Bürokratieprobleme im neuen Portal des Bundes melden</title>
		<link>https://dachverband-beratung.de/buerokratieprobleme-im-neuen-portal-des-bundes-melden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Fischhold]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jan 2026 11:21:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der bildungspolitische Beauftragte der DGfB informiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, hat die Beta-Version des neuen Portals „EinfachMachen“ freigeschaltet. Die Bundesregierung hat im...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img class=" wp-image-28496 alignleft" src="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-9.-Jan.-2026-17_43_54-300x200.webp" alt="" width="389" height="259" srcset="https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-9.-Jan.-2026-17_43_54-300x200.webp 300w, https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-9.-Jan.-2026-17_43_54-766x512.webp 766w, https://dachverband-beratung.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-9.-Jan.-2026-17_43_54.webp 768w" sizes="(max-width: 389px) 100vw, 389px" />Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, hat die Beta-Version des neuen Portals <em>„EinfachMachen“</em> freigeschaltet. Die Bundesregierung hat im neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) damit eine zentrale Meldestelle bei Bürokratie-Sorgen geschaffen:</p>
<p>Bürger:innen können ihre Probleme mit übermäßiger Bürokratie jetzt sehr einfach online melden. Das neue Portal ist ein Projekt im Rahmen der Modernisierungsagenda der Bundesregierung, mit der sie Prozesse und Strukturen der öffentlichen Verwaltung modernisieren will:</p>
<p><a href="https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/einfachmachen-portal" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/einfachmachen-portal</a></p>
<p><strong>Berater:innen können und sollten Bürokratieprobleme, wie wir sie bei den rechtsunsicheren Rahmenbedingungen von Bildung/Weiterbildung erleben, direkt dem Ministerium melden. Hilfreich ist es dort auch auf die Problembeschreibungen und Lösungsansätze der DGfB-Seiten hinzuweisen (z.B. mit Link). </strong></p>
<p>Das ersetzt nicht den persönlichen Kontakt mit den Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises zum jeweiligen Bürokratieproblem, bewirkt aber, dass die Bundesregierung bereits frühzeitig auf das Thema aufmerksam wird.</p>
<p><strong>Direkt loslegen und unnötige Bürokratie melden:</strong></p>
<p><a href="https://einfach-machen.gov.de/" data-wpel-link="external" target="_blank" rel="external noopener noreferrer">https://einfach-machen.gov.de/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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